Wie die Bernische Republik 1764 ledige Schwangere zu Verbrecherinnen erklärt
Versuch einer historische Analyse der äusserst strengen Verordnung gegen «Dirnen» und ihre gesellschaftlichen Wurzeln
Zumindest im übertragenen Sinn war es ein grauer Novembertag des Jahres 1763, als die Schultheissen und Räte der Stadt und Republik Bern die Redaktion des Dokuments abschlossen, das für Frauen lebensgefährlich werden konnte. Nicht weil sie sich auf den Schlachtfeldern Europas unter kämpfende Soldaten mischten, der Tod lauerte in den Kammern der Mütter, die sich unverheiratet der «Fleischeslust» hingegeben hatten und nun durch Staatsgewalt sanktioniert wurden.
Die «erneuerte Verordnung wider die Dirnen, so ihre Kinder exponieren und aussetzen; und den Kindermord» vom 25. November 1763, die ein Jahr später in Kraft trat, ist aus heutiger Sicht unmenschlich und offenbart mit erschreckender Klarheit, wie eine Gesellschaft ihre schwächsten Mitglieder zu Sündenböcken degradieren konnte. Dirnen, das waren im Sprachgebrauch der Zeit nicht nur professionelle Prostituierte, sondern schlicht auch ledige Frauen, die ausserehelichen Geschlechtsverkehr hatten. Frauen also, die sich der strengen Sexualmoral der protestantischen Republik widersetzt hatten.
«Da sich eine Zeit daher ohngeacht Unserer heilsamen Verordnungen vom 20. Decembris 1758 und 14. Julij 1763 verschiedene leidige Exempel zugetragen», das sind die einleitenden Worte der Verordnung, die mit, der Bürokratiesprache eigenen kühlen Sachlichkeit, über menschliches Leid verfügt. "Leidige Exempel" kann eine junge Magd sein, die vom Sohn des Hausherrn geschwängert und anschliessend verstossen wird. Die von keiner Familie aufgenommen wird, wo kein Vater für das Kind Verantwortung übernimmt. Was blieb ihr anderes übrig, als zu verheimlichen, was nicht zu verheimlichen war?
Solche feinen Unterscheidungen kannte die bernische Verordnung nicht. Sie zählte die verschiedenen «Verbrechen» auf und ordnete ihnen Strafen zu, die von der Ehrlosigkeit bis zum Todesurteil reichten. Besonders gefährlich für die Mütter waren Totgeburten. Auch wenn keine Gewaltzeichen am toten Säugling zu finden waren, galt die Mutter automatisch als Kindsmörderin, sofern sie ihre Schwangerschaft verheimlicht hatte.
Mit der neuen Verordnung wurde auch ein akribisches Überwachungssystem geschaffen, wie es auch heute in Diktaturen üblich ist. Hausväter und Hausmütter wurden zu Spitzeln erklärt, die «auf ihre Haus-Genossen scharfe Acht zu haben» und verdächtige Schwangerschaften zu melden hatten. Die örtlichen Chorgerichte – jene kirchlichen Sittengerichte – erhielten weitreichende Vollmachten für Verhöre und Untersuchungen.
Hebammen, jene Frauen also, die traditionell Geburtshelferinnen waren, wurden zu Instrumenten staatlicher Kontrolle und zur Zwangsuntersuchung verdächtiger Frauen herangezogen. Wie konnten in einer Gesellschaft, die vorgab, das Leben zu schützen, natürliche Beschützerinnen des Lebens zu dessen Verfolgern gemacht werden?
Aufschlussreich ist auch, was die Verordnung nicht regelt: Nirgends findet sich eine Bestimmung zur Bestrafung der Männer, die diese Frauen schwängerten. Die rechtliche Verantwortung des Mannes für die Schwangerschaft wurde nicht als eigenständiges Strafvergehen behandelt. Die Strafverfolgung konzentrierte sich auf Delikte wie Ehebruch.
Die patriarchale Logik des 18. Jahrhunderts kannte in diesen Fällen nur eine Schuldige – die Frau, die ihre «Ehre» preisgegeben hatte. Der Mann hingegen, oft genug in einer gesellschaftlich überlegenen Position, blieb ungeschoren.
Hinter der nüchternen Amtssprache der Verordnung verbergen sich menschliche Tragödien. Es ist die Rede von Kindern, die «lebendig ausgesetzt» wurden, und von Leibesfrüchten, die man «verbluten und verschmachten» liess. Vor der menschlichen Katastrophe, die einer verzweifelten Mutter, eines sterbenden Kindes, vor dieser Verantwortung, verschloss die Gesellschaft die Augen.
Die Verordnung erwähnt auch jene Frauen, die durch «verdächtige Medicamente» ihre Schwangerschaft zu beenden suchten. Ein Hinweis darauf, dass Abtreibungsversuche keineswegs selten waren – und die Obrigkeit sehr genau wusste, mit welchen Mitteln verzweifelte Frauen ihr Schicksal zu wenden suchten.
Die bernische Verordnung liess keinen Raum für mildernde Umstände. Auch wenn eine Frau ihre Schwangerschaft nie geleugnet hatte, drohten ihr empfindliche Strafen, falls sie unter «verdächtigen und des Kindslebens gefährlichen Umständen» geboren hatte.
Jährlich musste die Verordnung von der Kanzel verkündet werden, und zwar «an dem zweiten Sonntag vor Ostern». Ausgerechnet in der Zeit, da die Christenheit die Auferstehung feierte, wurde den Frauen der Gemeinde mit dem Tod gedroht.
Zeiten ändern sich. Was uns heute barbarisch erscheint, war damals Ausdruck einer zivilisierten Rechtsordnung. Zu dieser Zeit betrachtete sich die Bernische Republik als einen fortschrittlichen Vorbildstaat für die humane Rechtsprechung. Man berief sich auf das «blasse Licht der Natur» und das «Gewissen», das einem jeden «die Grösse dergleichen Verbrechen vor Augen» stelle.
Die Verordnung zeigt die Zerrissenheit der menschlichen Zivilisation und erinnert daran, dass Humanität keine Selbstverständlichkeit ist, sondern stets aufs Neue erkämpft werden muss.
Die namenlosen Frauen, die unter dieser Verordnung litten, haben keine Stimme hinterlassen. Aber ihr Schicksal spricht zu uns über die Jahrhunderte hinweg – als Mahnung vor der Grausamkeit, die sich hinter den Masken der Moral zu verbergen pflegt.
Über zweihundert Jahre sind seit der Verkündigung jener Verordnung vergangen. Zeit genug, um zu erkennen: Nicht die verzweifelten Mütter waren die Verbrecher – sondern eine Gesellschaft, die Barmherzigkeit als Schwäche und Menschlichkeit als Gefahr betrachtete.
Quellen: Erneuertes Mandat Und Verordnung Wider die Dirnen, so ihre Kinder exponieren und aussetzen; Und den Kinder-Mord Stadt und Republik Bern Bern, 1763 Universitätsbibliothek Bern Persistent Link: https://doi.org/10.3931/e-rara-145925