Drei Personen haben sich im Mai 1713 vor dem Chorgericht eingefunden. Anthoni von Fallenbach, er war von 1710 bis 1711 der 6. Seckelmeister der Gemeinde, sein früherer Knecht Hofstetter von Schwarzenburg und Elsi. Ein merkwürdiges Trio, vereint durch einen unerhörten Vorwurf und die wunderbare Unzuverlässigkeit menschlicher Erinnerung.
Im «Heuet» des letzten Sommers, wenn unter der Hitze die Emotionen auch mal hochkochen und Moralvorstellungen auf den Feldern ins Wanken geraten, habe der Seckelmeister dem Elsi «Unzucht zugemutet». Daraufhin sei Elsi völlig verängstigt nach Hause gelaufen. Sie hat dies dem Knecht unter Tränen anvertraut. Bei der Befragung bestätigen der Knecht und die junge Frau, dass derartige Worte gefallen seien. Das verwirrt die Richter, denn beim Gespräch im Pfrundhaus hat Elsi noch geleugnet, diesen Vorfall erzählt zu haben. Sie hat behauptet, der Knecht habe sich die Geschichte selbst ausgedacht.
Endlich aber gesteht Elsi, dass sie dem Knecht etwas gesagt habe. Aber nein, den Seckelmeister habe sie an diesem Sommerabend gar nicht gesehen. Die wahren Übeltäter seien «unwirsche» Stiere gewesen, aggressive Tiere, die ihr einen solchen Schrecken eingejagt hätten, dass sie davongelaufen sei. Was sie dem Knecht erzählt habe, sei etwas anderes gewesen. Ebenfalls in jenem Sommer habe der Seckelmeister ihr «in den Sack greifen» wollen. Diese Geschichte habe sie dem Knecht berichtet.
Anthoni räumt ein, und wenn nötig will er die Aussage auch unter Eid wiederholen, er habe vor längerer Zeit – Elsi war damals noch ein Kind – spasseshalber in den Sack Äpfel langen wollen, den sie bei sich getragen hat. Die Richter beschliessen, den Fall an den hochgeachteten Herrn Venner weiterzureichen, denn die Wahrheit scheint irgendwo zwischen Apfelsäcken und «unwirschen» Stieren verloren gegangen zu sein. Doch noch am selben Abend erscheinen alle Beteiligten erneut vor dem Pfarrer und bitten um eine Neubeurteilung, da keine Tat angeklagt ist und auch keine Beweise vorhanden sind.
Am folgenden Donnerstag verkündet das Chorgericht sein Urteil: Die Angelegenheit wird beigelegt und das Thema darf von niemandem mehr erwähnt werden. Aber so ganz ohne Strafe kommen die drei nicht davon. Zuerst müssen sie sich zur Versöhnung die Hand geben. Der Seckelmeister wird für sein «unangebrachtes Scherzen, Sticheln und unzüchtiges Geschwätz» gerügt. Er wird ermahnt, sich künftig eines «ehrenhaften und keuschen Lebenswandels» zu befleissigen. Der Knecht und Elsi werden mit «Zensur» bestraft, weil sie widersprüchliche Angaben gemacht haben. Ihr Verhalten lege nahe, dass sie es mit der Wahrheit nicht so genau nehmen.
So bleiben die Stiere auf der Weide die einzigen, die an jenem Sommertag wirklich ungestraft aggressiv sein durften.
Quellen:
Chorgerichtsmanuale Zimmerwald
Titelbild: Ausschnitt aus The Harvester von Julien Dupré (1851 - 1910)