Wenn der Sonntag zur Sünde wird

Wir schreiben das Jahr 1705. An einem warmen Sonntag im Juli, während die Dorfgemeinschaft in der kühlen Kirche den frommen Worten lauscht, begeht Daniel Guggisberg einen folgenschweren Verrat an der göttlichen Ordnung.

Vor seinem Haus recht er Heu zusammen und schichtet es zu «Schöchlenen» auf.
Fürchtet er ein heranziehendes Gewitter oder ist ihm einfach nicht nach Gottes Wort? In der Welt des 18. Jahrhunderts wiegt das Gebot der Sonntagsruhe schwerer als die Sorge um das tägliche Brot. Und so kommt es, dass sich Daniel Guggisberg am darauffolgenden Sonntag vor den strengen Richtern des Chorgerichts wiederfindet. Sie sehen in seinem Fleiss keinen Fleiss, sondern einen Fehler, den sie ihm «kräfftig» vorhalten und ihn zu einem besseren Leben «vermahnen» . Weil er Wiederholungstäter ist, kostet ihn die Sonntagsarbeit zusätzlich 5 Batzen. Und sollte es zukünftig erneut «ergernus» geben, wandert sein Fall vor das Obere Ehegericht. Eine Eskalation, die sich niemand wünscht.

10 Jahre später, am 15. September 1715, steht erneut ein Frevler vor den Chorrichtern. Es ist Hans Spani, der Tischmacher von Niedermuhlern. Ihm wird vorgeworfen, an mehreren Sonntagen statt in der Kirche zu sitzen,  «mit dem Füsi auf der Achslen»  im Wald Vögel gejagt zu haben. Leugnen nützt ihm nichts. Man hat ihn gesehen. Dieses Mal verhängt das Gericht keine Busse. Der Tischmacher muss für «etliche Stund lang» hinter Schloss und Riegel. Zeit genug, um über die Heiligkeit des Sonntags nachzudenken und vielleicht auch über das Chorgericht, das urteilt, bestraft, droht, und über Männer, die am falschen Tag das Richtige tun wollten.

Quellen:
Chorgerichtsmanuale Zimmerwald

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