Eine junge Frau am Rande der dörflichen Ordnung

Die Geschichte der Barbara, getauft am 2. Oktober 1725 in Zimmerwald als Tochter des Daniel und der Madle, zeichnet das Porträt einer jungen Frau, die sich offenbar nicht in die unnachgiebigen Bahnen der dörflichen Sittlichkeit fügen kann oder will. Ihr Vater, Daniel hat sich den Schweizer Truppen in ausländischen Diensten angeschlossen, vermutlich dem Berner Regiment Roguin. Zwischen 1738 und 1748 wird er auf dem Schlachtfeld getötet. Das genaue Datum ist nicht bekannt. Er hinterlässt vier Kinder: Barbara, Daniel, Anna und Elsbeth. Hat dieser Verlust die junge Barbara aus der Bahn geworfen?

Im August 1748, Barbara ist zweiundzwanzig Jahre alt, erscheint sie zusammen mit ihrer Mutter vor dem Chorgericht – ein Auftritt, der bereits zur Gewohnheit geworden ist. Man wirft ihr ein «ärgerliches Hurenleben» vor, berichtet, sie habe sich derart betrunken, dass sie nicht mehr habe gehen können. Die Frage nach einer Schwangerschaft streitet sie kategorisch ab. Als man ihr vorhält, sie habe dies doch verschiedenen Personen gegenüber erwähnt, weist sie es als Scherz zurück. Und als die Richter beharrlich fragen, ob nicht ein gewisser Mani bei ihr gelegen habe, verstummt sie vollständig – keine Bestätigung, aber auch keine Leugnung, nur ein vielsagendes Schweigen.

Im September verdichtet sich das Bild zunehmender Verwahrlosung: Barbara wird als «ruchloses, ärgerliches Meidli» beschrieben, von dem jedermann sage, es sei schwanger. Trotz ihrer Armut lebt sie liederlich, dem Trunk so ergeben, dass man sie auf der Strasse liegend findet, unfähig zu gehen oder zu stehen. Eine «freche Lügnerin» nennen sie die Richter – und doch, als man sie nach jenem «gewissen Gesellen» fragt, dem Manuel, der mittlerweile in holländische Dienste gegangen ist, da wagt sie nicht zu leugnen.

Am Sonntag, den 8. September, wird sie erneut vor das Chorgericht zitiert, man sperrt sie für einige Stunden «in die Kefi». Doch noch am selben Tag geht sie nach Kehrsatz ins Wirtshaus und kommt nachts betrunken nach Hause. Acht Tage später, am Sonntag nach dem Bettag, geht sie mit ihrer Mutter nach Toffen ins Wirtshaus, und kommt erst gegen Abend volltrunken heim. Was sie während der Woche verdient – und das ist bei ihrer grossen Armut gewiss nicht viel –, vertrinkt sie am Sonntag. Ein Teufelskreis aus Not und Rausch.

Als man sie am 22. September erneut vorladen will, richtet sie dem Chorweibel eine Botschaft aus, die von grandioser Aufsässigkeit zeugt: Man möge sie lange vor Gericht bieten – sie erscheine nicht mehr. Diese Weigerung, sich dem Chorgericht zu stellen, markiert den Punkt, an dem das lokale Chorgericht kapituliert und die Angelegenheit an das Obere Chorgericht nach Bern überweist.

Die Antwort vom 14. Oktober 1748 fällt ernüchternd aus: Barbara leugnet ihre Schwangerschaft weiterhin hartnäckig, versucht sich wegen der Trunksucht zu entschuldigen – Entschuldigungen, die man nicht akzeptiert. Sie wird zur «wohlverdienten Strafe» und «verhoffender Besserung» für acht Tage bei Wasser und Brot in Gefangenschaft gesetzt und «allen ernstes» zu einem besseren Leben ermahnt. Die Frage der Schwangerschaft aber lässt man offen, bis «etwas Gewisseres» berichtet werden könne.

1751 heiratet sie David H. von Kühlewil. Noch zweimal wird sie im Wirtshaus aufgegriffen, danach taucht ihr Name in den Protokollen nicht mehr auf, ihr weiterer Lebensweg lässt sich nur erahnen. Hat sie zu einem geordneten und friedvollen Leben gefunden?

Quellen:
Chorgerichtsmanuale Zimmerwald
Titelbild:
Freudenberger, Sigmund: Genreszene mit einem Liebespaar in einem Wirtshaus. ca. 1770 bis 1780
Schweizerische Nationalbibliothek, GS-GUGE-FREUDENBERGER-R-4

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